Wichtige Information zur baulichen Barrierefreiheit lt. BGStG. 2006 - Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Geschätzte Damen und Herren,
im Juni 2015 haben wir die relevanten Räumlichkeiten unseres Unternehmens im Sinne des BGStG. 2006 - Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
durch einen zertifizierten Experten für Barrierefreies Bauen auf bauliche Barrierefreiheit evaluieren lassen. Die Evaluierung hat uns die baulichen Barrieren in unserem Unternehmen aufgezeigt und wir arbeiten daran diese nach unseren Möglichkeiten zu entfernen bzw. zu entschärfen. |